Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche
Wir nehmen Kinder und Jugendlich im Alter von 5 bis 16 Jahren auf. Eine Voraussetzung ist der Schulbesuch.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage sind die §§ 34 und in Ausnahmefällen 35a und 27 in Verbindung mit §§ 34 und 35a des
SGB VIII.
Ausschließende Kriterien sind
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•stärkere körperliche Beeinträchtigungen, da dies unsere Räume nicht zulassen;
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•Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeiten;
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•Stärkere geistige Beeinträchtigungen.