Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche

Wir nehmen Kinder und Jugendlich im Alter von 5 bis 16 Jahren auf. Eine Voraussetzung ist der Schulbesuch.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage sind die §§ 34 und in Ausnahmefällen 35a und 27 in Verbindung mit §§ 34 und 35a des

SGB VIII.


Ausschließende Kriterien sind

  1. stärkere körperliche Beeinträchtigungen, da dies unsere Räume nicht zulassen;

  2. Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeiten;

  3. Stärkere geistige Beeinträchtigungen.

Verein zur Förderung emotionaler Stabilität

ESta e.V.

Haus ESta
Brunhildenweg 10
30455 Hannover-Badenstedt